Zertifizierter Sachverständiger für Objektsicherheit
ÖNORM B1300 – Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude
Die ÖNORM B1300 wird als qualifizierte Empfehlung gesehen und ist nicht rechtsverpflichtend.
Als Eigentümer von Wohngebäuden tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in Ihrer(n) Gebäuden. Gefährdungshaftung nach § 1319 ABGB
Sorgfaltspflicht der Gebäudesicherheit.
Liegenschaftseigentümer die sich nicht um Ihre Objekte kümmern, handeln fahrlässig und sind im Schadensfall haftbar.
Wir übernehmen Verantwortung aus juristischer Sicht.
Unsere Kompetenz ist Ihre Sicherheit.
Wir prüfen ihre Immobilie zur vollsten Zufriedenheit um den Wert der Sache zu erhalten.
Kostenverrechnung für die ÖNORM B1300 von Hausverwaltungen
Auszug aus den wohnrechtlichen Blättern („wobl“)
„Kann der Vermieter nachweisen, dass die Prüfmaßnahmen der ÖNORM B 1300 nur mithilfe eines externen Unternehmens erfüllt werden können, steht das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung der Aufnahme in die BK-Abrechnung nicht entgegen.“ (Heft 5, Mai 2018, 31. Jahrgang)
THEMENBEREICHE
Analyse von Gefahren nach Unwettern und Umweltereignissen.
Bestandsaufnahme und Evaluierung mit Foto – Dokumentation.
Spätfolgenerkennung – Risikoanalyse
Periodischen Objektbegehungen und Erstellung von Mängellisten
Einhalten der Prüfungen nach dem „Stand der Technik“.
Zerstörungsfreie Sichtkontrolle
Ausgenommen sind vermietete Objektflächen.
Die ŌNORM B 1301 ermöglicht sein Unternehmen, egal ob Gewerbe oder Industrie, in einem lückenlosen Erscheinungsbild, in Sachen „Sicherheit von Personen und Eigentum“ darzustellen. Unsere zertifizierten Sachverständige, überprüfen individuell nach den Wünschen unserer Kunden.
Bei regelmäßigen fachmännischen Kontrollen werden Objekte auf mögliche oder anbahnende Schäden untersucht. Die regelmäßigen und zerstörungsfreien Begutachtungen und Sichtkontrollen können die Haftung minimieren oder sogar vermeiden.
Die Themenbereiche der Objektsicherheitsüberprüfung werden in vier Teile gegliedert.
- Technische Objektsicherheit
- Brandschutz und Gefahrenvermeidung
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Schutz von Außengefahren und Einbruchschutz
Die Pflichten der Objekteigentümer
Wer sein Eigentum vernachlässigt und dadurch Unfälle oder Schäden entstehen, entkommt der Haftung nicht. Er muss mit strafrechtlichen Konsequenzen sowie Freiheitsstrafen rechnen.
Unsere Prüfprotokolle sind ein Garant um vor Gericht die Beweislast des Klägers zu entkräften.