Wer eine Immobilie besitz, hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Er hat darauf zu achten, dass niemand durch sein Eigentum zu Schaden kommt.Er kann haftbar gemacht werden, wenn er Gefahrenquellen nicht rechtzeitig erkennt und beseitigt.
Die ÖNORM B 1300 bzw. § 129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung verpflichtet Hauseigentümer in Bereichen wie:
Die ÖNORM B 1300 bzw. § 129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung verpflichtet Hauseigentümer in Bereichen wie:
- Dach
- Fassade
- Gänge
- Keller
- Außenanlagen (Baumbestand, Wege, Spielgeräte, Gartenanlagen)
- Fenster, Türen
- Aufzüge
- Elektroanlagen
- Wasseraufbereitungsanlagen