Brandschutz
In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, unter Berücksichtigung der Betriebsart, getroffen werden.
In einer Arbeitsstätte sind geeignete Löschhilfen, welche dem Stand der Technik entsprechen bereitzuhalten. Eine entsprechende Anzahl von ArbeitnehmerInnen muss mit der Handhabung der Löschhilfen vertraut sein.
Die Behörde hat die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse (§ 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 AStV) für einen wirksamen Schutz der ArbeitnehmerInnen erforderlich ist
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